Der Satzungszweck wird verwirklicht durch
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den Betrieb des Pinguin-Museums in Cuxhaven als feste Anlauf- und Informationsstelle für Interessierte, sowie als Veranstaltungs- und
Versammlungsraum
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die Einrichtung von Sonderausstellungen, durch die auf die Notwendigkeit des Schutzes bedrohter Tierarten hingewiesen wird
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die Durchführung von Informationsveranstaltungen im und auch außerhalb des Museums
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die Unterstützung von Vereinen und Einrichtungen, die ihrerseits den Tier- und Umweltschutz fördern
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sowie die Weitergabe vereinnahmter Spendenüberschüsse an gemeinnützige Tier- und Umweltschutzorganisationen gemäß § 58 Nr. 2 AO.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.